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Gesundheitsreform in der Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen haben in der Gesundheitsreform 2006/2007 entscheidende Veränderungen erfahren, ebenso wie für die Gesetzlichen Krankenkassen mit sich gebracht. Für viele Gesetzliche Krankenkassen haben sich die Beiträge zum Januar 2007 erhöht, wobei hier ein Wechsel für alle Kassenpatienten in eine andere GKV möglicht ist, da bei einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht greift. Des weiteren soll ein Gesundheitsfonds ca. 2008/2009 eingeführt werden, der die Beiträge von den Mitgliedern der GKV einsammelt und sie dann an die Kassen verteilt. Das könnte zur Folge haben, dass die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherungen vereinheitlicht werden auf einen gemeinsamen Beitrag und nicht wie bisher, wo jede Kasse ihren Beitrag selbst per Satzung festgelegt hat und damit eine Konkurrenz unter den GKV um neue Mitglieder bestand.

Es soll eine erweiterte Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger geben, bisher musste ein freiwilliges Mitglied sich nicht krankenversichern. Jetzt müssen alle entweder in der GKV oder in der PKV versichert sein.

Für die Private Krankenversicherung gibt es nun die Verpflichtung einen neuen Basistarif einzuführen, der den Leistungen der GKV entspricht und den GKV Höchstbeitrag nicht überschreiten darf und eine Aufnahmepflicht unabhängig von Krankheiten der zu versichernden Person hat.

Die 3-Jahres Frist betrifft alle freiwilligen Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenkasse, die in eine PKV wechseln wollen. Dies ist jetzt nur noch möglich, wenn man 3 Jahre hintereinander die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat.