Der Begriff Eigentumswohnung oder Wohneigentum bedeutet der anteilige Besitz an einer Immobilie Berlin. Meist handelt es sich um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder auch Doppelhaushälften können in Form einer Eigentumswohnung aufgeteilt sein.
Zum Gemeinschaftseigentum solch einer Eigentümergemeinschaft gehört z.B. der Hausflur, die Fassade, Garten oder Hof etc. Über die Veränderung dieser Flächen kann nur gemeinsam in der Wohnungseigentümerversammlung entschieden werden. In solchen Gemeinschaften gibt es i.d.R. einen Hausverwalter, der alle organisatorischen Aufgaben übernimmt und das Wohngeld verwaltet, was zur Kostensenkung beiträgt. Das Grundstück und die Wohnflächen sind in der Teilungserklärung in Wohneigentum aufgeteilt. Jeder Eigentümer erwirbt somit einen bestimmten Miteigentumsanteil, über den er allein Verfügungsgewalt hat.
Auch ein Haus Berlin Umland wie Schönweide oder Falkensee können als Wohneigentum geführt werden, wobei dies bei Einfamilienhäusern eher selten vorkommt.